Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen «AGB»

 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») finden Anwendung auf alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen, Büros (Team Offices genannt) und Arbeitsplätze (Fix Desks oder Flex Desks genannt) für das Angebot:  

Flex Office Noerd Stube , nachfolgend «Noerd Stube», genannt in der Liegenschaft,  

Noerd, Binzmühlestrasse 170 d, 8050 Zürich  

(«Vermieterin») und der Mieterin.

Geschäftsbedingungen der Mieterin, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diese hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der «Vermieterin» nicht Bestandteil dieses Vertrages.

 

2. Vermieterin

Die Vermieterin des Angebots «Nord Stube» ist die  

Immobilien-Anlagestiftung Turidomus,

vertreten durch die  

Regimo Zürich AG

Hohlstrasse 536

8048 Zürich

nachfolgende «Vermieterin» genannt.  

Der «Vermieterin» ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch Dritte erbringen zu lassen.

 

3. Buchungsbedingungen und Vertragsabschluss

Mit der jeweiligen Buchung auf der Kundenplattform gibt die Mieterin ein verbindliches Angebot ab, einen Mietvertrag mit der Vermieterin zu schliessen und akzeptiert gleichzeitig die vorliegenden AGB (dieses Dokument).

Mit der Buchung über das Kundenportal bestätigt die Mieterin, dass die buchende Person, unabhängig von den Unterschriftsregelungen im Handelsregister, zum Abschluss des Mietvertrags bevollmächtigt und berechtigt ist.  

Der Mietvertrag zwischen der Mieterin und der Vermieterin tritt mit der Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Vermieterin in Kraft. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise, Leistungen und Tarife sind auf www.noerdstube.ch und im Kundenportal unter den jeweiligen Preislisten einsehbar oder sind in Einzelvereinbarungen festgelegt und verstehen sich inklusive MWST (nach Massgabe des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes).  

Der Preis für die von der Mieterin gebuchten Leistungen ist wie folgt zahlbar: Die Leistungen für eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Monaten sind von der Mieterin im Rahmen der Buchung vorschüssig zu bezahlen. Bei der Buchung eines Team Office erhält die Mieterin nach der Buchung innert 48 Stunden die Rechnung für die ersten drei Monatsmieten. Bei der Buchung eines Arbeitsplatzes (Fix/Flex Desk) wird bei der Buchung die erste Monatsmiete per Kreditkarte fällig und werden monatlich der Kreditkarte belastet.

Mit Ablauf von drei Werktagen nach Mietbeginn kommt die Mieterin in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Die Vermieterin hat das Recht bei Zahlungsverzug der Mieterin den Zutritt zur Liegenschaft zu sperren.  

Für sämtliche weiteren von der Mieterin gebuchten Leistungen stellt die Vermieterin auf das Ende der Abrechnungsperiode, üblicherweise 30 Tage, Rechnung. Die entsprechenden Leistungen sind innert 5 Kalendertagen fällig.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann durch beide Parteien nach der ersten festen Vertragsdauer, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf den Kalendertag des Vertragsbeginn gekündigt werden.  

Die Mieterin kann das Mietverhältnis im Benutzerprofil beenden – eine Schriftlichkeit ist nicht notwendig. Die Deaktivierung des Kundenkonto im Kundenportal durch die Mieterin gilt nicht als Kündigung. Die Vermieterin kann eine Kündigung durch die Kündigung im Kundenportal (Kündigungsmitteilung), per Email oder per einfachem Schreiben aussprechen. Vorbehalten bleibt eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gestützt auf die Art. 253 ff. OR durch die Vermieterin.

Eine Annullierung des Vertrags seitens der Mieterin ist ausgeschlossen. Insbesondere wird die Mieterin dadurch nicht von ihrer Verpflichtung befreit, das vertraglich vereinbarte Entgelt für das Mietobjekt vollumfänglich zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe der Büroräumlichkeiten gilt Art. 264 OR.

6. Übergabe und Rückgabe

Die Vermieterin stellt sicher, dass die Mieterin ab Nutzungsbeginn über ein digitales Zugangssystem den erforderlichen Zugang zum Mietobjekt erhält. Die Mieterin hat der Vermieterin innert zehn Tagen seit Vertragsbeginn allfällige Mängel über das Kundenportal (Helpdesk- Formular) oder via E-Mail mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Objekt als mängelfrei und vollumfänglich gebrauchstauglich übergeben.

Die Vermieterin hat die Pflicht, Mängel aus übermässiger Abnutzung via E-Mail innert zehn Tagen nach Auszug der Mieterin zu melden. Erhebt die Mieterin gegen die ihm mitgeteilten Mängel und Schäden nicht innert zehn Tagen schriftlich Einspruch, gelten diese als von ihm gutgeheissen.

Die Team Offices inkl. des dazugehörigen Inventars sind geräumt und in gutem Zustand unter Berücksichtigung der Altersentwertung bzw. der bei Antritt mitgeteilten Mängel, bis spätestens 12.00 Uhr am Tag, per Ende des Mietvertrags zu verlassen. Die Vermieterin ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, allfällige von der Mieterin zurückgelassene Sachen aus dem Mietobjekt zu beseitigen und das Mietobjekt einer anderen Mieterin zum Gebrauch zu überlassen.  

Findet die Vermieterin im Mietobjekt Gegenstände vor, welche die Mieterin zurückgelassen hat, so fordert sie die Mieterin per E-Mail auf, die entsprechenden Gegenstände innert 10 Werktagen abzuholen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Vermieterin berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen. Allfällig für die Entsorgung anfallende Kosten gehen zu Lasten der Mieterin und werden der Kreditkarte der Mieterin belastet oder per Rechnung eingefordert. Fehlende oder defekte Schlüssel/Badge müssen auf eigene Kosten ersetzt werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt Pauschal CHF 100.— pro Schlüssel/Badge.

7. Nutzungsbedingungen

Die Mieterin erhält mit seiner Buchung das Recht gegen Entgelt, die Leistungen der «Vermieterin» zu nutzen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der in der Kundenportal angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste und den AGB (dieses Dokument).

In der Miete eines Team Office sind, sofern möbliert, die bei Übergabe eingerichteten Arbeitsplätze enthalten. Wird die maximale Anzahl Arbeitsplätze nicht ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Reduktion der Miete.  

Weiter kann die Mieterin in der allgemeinen Zonen die folgende Bereiche und Ausstattungen mitbenützen: Lounge, Besprechungszone, Telefonboxen, WC- Anlagen, Lift, Treppenhaus.

Die Nutzung sämtlicher Ausstattungen, welche durch die Vermieterin zur Verfügung gestellt werden, erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Mieterin haftet für alle durch ihn verursachten Schäden.

Die Räumlichkeiten dürfen durch die Mieterin nur für den von der Vermieterin bezeichneten Zweck benutzt werden. Die Nutzung der Büros und der Allgemeinflächen durch die Mieterin, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen die Mieterin Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

Im Besonderen ist der Mieterin untersagt, in den Räumlichkeiten gewerbliche oder private Tätigkeiten auszuüben, von welchen lästige oder schädliche Einwirkungen wie übermässiger Lärm, Erschütterungen, üble Gerüche usw. ausgehen oder die den guten Ruf des Hauses beeinträchtigen.  

Schäden an Einrichtungsgegenständen oder in den Räumlichkeiten sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

Die Mieterin darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Heizgeräte, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in seinen Büroräumen anschliessen. Die Mieterin hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Montagen aller Art (Fahnen, Beschilderungen, Bilder etc.) sind in sämtlichen Räumen untersagt.

Die Mieterin hat davon Kenntnis, dass in der Liegenschaft ein Rauchverbot gilt. Sollte sich die Mieterin (oder seine Besucher) nicht an dieses Rauchverbot halten und deshalb (über die Brandmeldeanlage) ein Rauchalarm ausgelöst werden, so hat die Mieterin sämtliche daraus resultierenden Folgekosten, insb. die Kosten für einen allfälligen Feuerwehreinsatz, vollumfänglich zu tragen.

Das Lagern von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (wie Kanister mit Benzin, Gasflaschen oder Feuerwerk) ist untersagt.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Die Mieterin ist für die von ihm in das Mietobjekt mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschliessbare Büroflächen als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat die Mieterin mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Vermieterin haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten. Von der Mieterin mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Vermieterin versichert. Die Mieterin hat selbst für eine entsprechende Versicherung zu sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

Die Nutzung der Dienstleistungen der «Vermieterin» unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und/oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht im Mietvertrag oder den AGB’s geregelt sind, gilt die jeweils gültige Preisliste.

Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet.  

Die Mieterin und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei juristischen Personen kann die Mieterin von durch die Mieterin bestimmten im Unternehmen beschäftigten Personen genutzt werden. Die Mieterin ist verantwortlich für die Zuteilung der Zutrittsrechte zu den genutzten Räumen und/oder Arbeitsplätze. Er nutzt dazu das Kundenportal oder eine mit dem Kundenportal verbundene Plattform.

Die Mieterin verpflichtet sich, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist die Mieterin verpflichtet, die Änderung gegenüber dem «Vermieterin» unverzüglich mitzuteilen und, sofern zutreffend, in seinem Kundenprofil im Kundenportal anzupassen.

Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

 

8. Allgemeine Zonen und Hausordnung

In den allgemeinen Zonen wie Cafeteria, Teeküche, Lounges, Telefonboxen, Korridore etc. dürfen keine privaten Geräte und Gegenstände aufgestellt werden.  

Das Aufbereiten von geruchsintensiven Speisen und Getränken ist zu unterlassen.  

Die allgemeinen Verkehrsflächen sind keine Werksflächen. In diesen Bereichen dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden.

Nur für den Warenumschlag (max. ½ Tag), dürfen Waren im üblichen Rahmen zwischengelagert werden, dürfen jedoch nie Fluchtwege versperren. Bei den Laubengängen zum Dachgarten hin handelt es sich um Fluchtwege (die Laugengangtüren öffnen nach aussen und haben keine Lamellenstoren). Auf diesen dürfen deshalb keine Gegenstände deponiert werden. Der Fluchtweg muss jederzeit gewährleistet sein.

Die Vermieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder der Büros oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit der Mieterin, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung der Mieterin und keiner Fristsetzung. Die Mieterin ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei entsprechenden Arbeiten hat die Mieterin keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Büros wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zu betreten. Die Vermieterin nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb der Mieterin grösstmögliche Rücksicht und wird in aller Regel die Mieterin rechtzeitig vorher hierüber informieren. Gleichermassen dürfen auch die Drittanbieter, welche im Auftrag der Vermieterin Zusatzleistungen erbringen (wie z.B. Reinigung), die Mietsache jederzeit betreten; die Mieterin ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Vermieterin diesen Drittanbietern z.B. durch das Zurverfügungstellen von Codes resp. digitalen Schlüsseln (resp. anderweitig durch ein digitales Zugangssystem generierte «access key») den jederzeitigen Zugang zum jeweiligen Mietobjekt gewährt.

Die Hausordnung ist durch die Mieterin, deren Mitarbeitenden und Besucher einzuhalten.

Die Vermieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder der Büros oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmässig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit der Mieterin, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung der Mieterin und keiner Fristsetzung. Die Mieterin ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei entsprechenden Arbeiten hat die Mieterin keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Büros wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

Ist das jeweilige Mietobjekt bei Vertragsbeginn nicht in gereinigtem Zustand und/oder treten während der Mietdauer Mängel auf, welche die Vermieterin zu vertreten hat, so hat die Mieterin die Vermieterin per E-Mail zu kontaktieren. Die Vermieterin bemüht sich diesfalls, allfällige von ihr zu vertretende Mängel innert 72 Stunden zu beheben. Der Mieterin ist bekannt, dass in der Liegenschaft keine Ansprechperson der Vermieterin anwesend ist.

Laubengänge

Die Laubengänge dürfen nicht als Abstellplätze benutzt werden.  

Dachgarten

Der Dachgarten bietet für alle einen Erholungs- und Begegnungsraum. Dies setzt entsprechende Rücksichtnahme und Grundregeln voraus. Die Benutzung des Dachgartens ist nur während den üblichen Bürozeiten gestattet. Ausnahmen bilden spezielle Firmenanlässe. Diese müssen der Mieterschaft und der Vermieterin vorgängig mitgeteilt werden.

Grillieren auf dem Dachgarten, sowie das Aufstellen von elektrischen Geräten, Korpussen etc. ist nicht gestattet. Ausnahmen für spezielle Anlässe können von der Vermieterin bewilligt werden. Aufräumarbeiten und Abfallentsorgung müssen jeweils unmittelbar nach der Benutzung erfolgen.  

Rauchen

In den Team Offices und den geschlossenen, allgemein zugänglichen Zonen und auf den Laubengängen besteht ein Rauchverbot.  

Die Raucherbereiche befinden sich ebenerdig ausserhalb des Gebäudes. Die dort angebrachten Aschenbecher sind bitte zu benutzen.

Im Dachgarten ist das Rauchen nur im Bereich der Kantine gemäss Nutzungsreglement der Kantinen AG gestattet.

Abfallentsorgung

Für die Entsorgung stehen separate Container für Papier / Karton und Betriebskehricht zur Verfügung. Halten Sie sich bitte strickte an diese Trennung.  

Die Betriebscontainer werden jeweils am Dienstag geleert

Die Papier / Kartoncontainer werden jeweils am Donnerstag geleert

Für das Entsorgen von Glas, Metall, Öl etc. steht in unmittelbarer Nähe eine städtische Sammelstelle zur Verfügung.  

Parkplätze / Velos

Es stehen keine Parkplätze für Besucher auf dem Gelände zur Verfügung. Vorhandene Parkplätze dienen ausschliesslich dem Fuhrpark der Mieter.  

Für die Velos sind die zugewiesenen Veloparkplätze zu benutzen. Es dürfen nur fahrtüchtige Velos auf den Veloparkplätzen abgestellt werden. In der Noerd Stube, den allgemeinen Räumlichkeiten oder den Laubengängen dürfen keine Velos parkiert werden.  

Schliessung

Die Haupteingangstüren sowie alle übrigen Ausgangstüren sind von 7.00 bis 18.30 Uhr offen und danach automatisch geschlossen.

9. Haftung der «Vermieterin»

Die Vermieterin versichert das Gebäude gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschäden.  

Die Haftung der Vermieterin für allfällige Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Vermieterin haftet insbesondere nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Liegenschaft und hoheitliche Massnahmen.

Für den ausreichend sicheren Verschluss von Schränken, Schubladen o.ä. ist die Mieterin verantwortlich. Die Vermieterin haftet nicht für entwendete, verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Mieterin ist für seine Gegenstände und Daten selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände der Mieterin. Der Nutzer muss eigene Gegenstände selber versichern.  

Der Mieterin ist bekannt, dass die Türen zu den Büroräumlichkeiten lediglich durch eine digitale Sicherung der Falle vor unberechtigtem Zugang gesichert werden. Es besteht keine Möglichkeit, die Türen zusätzlich zu verriegeln.

 

10.     Haftung der Mieterin

Der Nutzer haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für alle durch seine Mitarbeitenden und Besucher verursachten Schäden an Räumen, Ausstattungen und weiteren im Rahmen des Mietvertrags überlassenen Gegenstände. Dies gilt auch im Falle des Verlustes oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Nutzer von der Vermieterin überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle damit verbundenen Folgeschäden.

 

11.     Internetzugang

In der Liegenschaft wird der Mieterin ein drahtloser Internetzugang (WLAN) zur Verfügung gestellt. Der technische Zugang zum Internet erfolgt über das Endgerät des Benutzers nach Annahme der Nutzungsbedingungen für das WLAN. Die Mieterin unterliegt im Rahmen der Nutzung der von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Dienste (WLAN, Internet) bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen. Die Nutzung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig. Die Mieterin verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nichtnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur oder zu Störungen bei anderen Mietern führen. Bei einer schuldhaften, unzulässigen Nutzung, die zu einem Schaden zu Lasten der Vermieterin führt, hat die Mieterin diesen Schaden zu ersetzen.

Der von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Die Vermieterin hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Der Mieterin ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann. Die Mieterin kann daraus keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Leistungsminderung ableiten.  

 

12.     Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung und des Stromverbrauchs der Mieterin darf von der «Vermieterin» erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird die Mieterin rechtzeitig darauf hingewiesen. Der Mieterin können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Konsum von Getränken und Speisen werden erfasst und gespeichert.

Schlossöffnungen und Schliessungen werden durch den Schliesssystemanbieter geloggt und gespeichert. Bei Vorfällen (z.B. Einbruch, Vandalismus etc.) kann die Vermieterin das Logbuch einsehen. Netzzugriffe werden durch den Netzanbieter geloggt und gespeichert. Bei Netzwerkproblemen und kriminellen Handlungen kann die Vermieterin die Daten auswerten oder durch Dritte auswerten lassen.

 

13.     Datenschutz

Die «Vermieterin» beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Die Mieterin ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden und ist einverstanden, dass persönliche Daten im Kundenportal auch im Ausland gespeichert werden. Die Mieterin willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Die «Vermieterin» darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für die «Vermieterin», die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten.

Die Mieterin kann nach Beendigung des Mietvertrags die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der «Vermieterin» kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn die «Vermieterin» gegenüber der Mieterin noch Forderungen zustehen.

Die Mieterin nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass der Eingangsbereich der Liegenschaft sowie die allgemeinen Räume zum Schutz von Personen und Sachen videoüberwacht werden können.  

14.     Änderungen des Mietvertrags

Änderungen des Mietvertrags werden der Mieterin spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail oder im Kundenportal und auf der Website angeboten.

Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn die Mieterin ihre Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Die «Vermieterin» wird dann die geänderte Fassung des Nutzungsvertrags der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

 

15.     Schlussbestimmungen

Soweit die Vermieterin nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, wird die Mieterin der Vermieterin die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemässen Identifizierung bzw. Feststellung auf erstes Verlangen der Vermieterin zur Verfügung stellen. Die unter diesen AGB mit der Vermieterin abgeschlossenen Verträge können nur durch schriftliche Abrede angepasst / ergänzt werden.

Die unter diesen AGB mit der Vermieterin abgeschlossenen Verträge können nur durch schriftliche Abrede angepasst / ergänzt werden.

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche die Parteien in gutem Glauben als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige Bestimmung ansehen. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB bleiben bindend und in Kraft.

Für alle unter diesen AGB mit der Vermieterin abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.